Im Straßenverkehr ist viel los. Da passiert schnell etwas: Das Rotlicht an der Ampel übersehen. Eilig gewesen und zu sehr aufs Pedal gedrückt. Oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Vielleicht sogar verletzt.
Der Schreck sitzt tief. Verständlich. Ich kenne niemanden, der Unfälle oder Anzeigen einfach „wegsteckt“.
Das Hin und Her mit den Behörden, Versicherungen, Gutachtern und Werkstätten. Sorgen wegen finanzieller Verluste. Angst vor drohenden Strafen und deren Folgen.
Mein erster Rat für Sie: Was geschehen ist, ist geschehen. Akzeptieren Sie es. Lernen Sie vielleicht daraus.
Dann aber schauen Sie nach vorne. Wie die Sache für Sie persönlich ausgeht – das hängt davon ab, wie klug Sie jetzt vorgehen.
Zum Beispiel das erste Fahrverbot. Viele finden ihr erstes Fahrverbot mild und "erträglich". Der Führerschein wird häufig nicht länger als einen Monat einkassiert. Kann man überbrücken, denkt man. Mit Urlaub vielleicht.
Doch diese Strategie hat einen Haken! Das erste Fahrverbot wird in die Akte des Autofahrers eingtragen. Für immer! Damit ist man lang einschlägig vorbelastet. Die Sanktion wird in Flensburg registriert.
Handeln Sie also klug. Lassen Sie das Fahrverbot immer von einem Anwalt anfechten - auch dann, wenn Ihnen die Strafe mild erscheint! Setzen Sie alles dran, dass das Verbot nicht rechtskräftig wird. So bleibt Ihre Akte sauber.
Ich habe unzählige Mandanten im Verkehrsrecht vertreten, Strafen abgewendet und Schadenersatz durchgesetzt. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch.
Unverschuldet in Unfall verwickelt
Seien Sie auf der Hut! Meistens meldet sich die gegnerische Versicherung sehr schnell bei den Geschädigten. Man will mit Ihnen den Schaden rasch und bequem abwickeln. Widerstehen Sie verlockenden Angeboten - sie sind meistens zu Ihrem Nachteil! Sprechen Sie erst mit mir als Ihrer Anwältin. So gehen Sie sicher, dass Sie auch wirklich das Geld bekommen, das Ihnen laut Gesetz zusteht.
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Ordnungswidrigkeiten, Strafsachen & Co.
Zu schnell gefahren? Bei Alkoholkontrolle aufgefallen? Eine rote Ampel übersehen? Nach einem Unfall panisch geflüchtet - ohne den Unfall zu melden? Dann bekommen Sie Post von Polizei und Behörden. Vereinbaren Sie bitte schnell einen Termin mit mir! Ich setze alles daran, drohende Strafen abzuwenden oder zu mildern.
Lesen Sie, wie ich Akteneinsicht bekomme und Ihr Recht durchsetze!
Als Fachanwältin kenne ich das Verkehrsrecht durch und durch. Mit allen Haken und Ösen!
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Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann sind anwaltliche Beratung und Vertretung für Sie kostenfrei! Sie zahlen höchstens die Selbstbeteiligung.
Rechtschutzversicherte brauchen nichts zu tun. Ich regele alles mit Ihrem Versicherer. Nennen Sie mir einfach Ihre Versicherung und die Nummer Ihrer Police!
Falls Sie keine Rechtsschutz-Versicherung haben: Für Ihre Erstberatung biete ich Ihnen eine faire Pauschale von 190 Euro. Eine gute Investition in Ihre Rechtssicherheit!
Ganz wichtig: Bei allen unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Dann zahlen Sie nichts!
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