Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit: Das Rotlicht übersehen. Zu schnell gefahren. Oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt, vielleicht sogar verletzt.
Der Schreck sitzt tief. Verständlich – niemand steckt Unfälle oder Anzeigen einfach weg.
Dann kommen die Sorgen:
Mein Rat als erfahrene Verkehrsrechtsanwältin:
Was geschehen ist, ist geschehen. Wichtig ist jetzt, wie klug Sie die nächsten Schritte setzen.
Ein Beispiel: Das erste Fahrverbot
Viele unterschätzen die Folgen: "Nur ein Monat, das überbrücke ich mit Urlaub." Doch Vorsicht: Das erste Fahrverbot wird dauerhaft in Flensburg registriert. Damit ist man lang einschlägig vorbelastet – und das kann einem später teuer zu stehen kommen.
Handeln Sie klug:
Lassen Sie auch scheinbar milde Strafen anwaltlich prüfen. Je früher Sie reagieren, desto besser Ihre Chancen. Ich helfe Ihnen dabei, dass Ihre Verkehrsakte sauber bleibt.
Als Ihre Anwältin habe ich bereits unzählige Mandanten erfolgreich vertreten:
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Unverschuldet in Unfall verwickelt?
Vorsicht bei schnellen Angeboten!
Die gegnerische Versicherung meldet sich meist sofort. Sie verspricht eine rasche, unkomplizierte Abwicklung. Doch diese vermeintlich großzügigen Angebote haben einen Haken: Sie liegen oft deutlich unter dem, was Ihnen gesetzlich zusteht.
Mein Rat als Ihre Anwältin: Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Lassen Sie mich Ihre Ansprüche prüfen. Ich sorge dafür, dass Sie die Entschädigung bekommen, die Ihnen wirklich zusteht – auf den Euro genau.
Lesen Sie weiter, wie wir gemeinsam zu Ihrem Recht kommen!
Verkehrsrecht: Wenn Post von Polizei oder Behörden kommt
Zu schnell gefahren? Eine rote Ampel übersehen? Alkohol am Steuer? Unfallflucht?
Vereinbaren Sie bitte schnell einen Termin mit mir! Als erfahrene Verkehrsrechtsanwältin setze ich alles daran, drohende Strafen abzuwenden oder zu mildern.
Lesen Sie, wie ich Akteneinsicht bekomme und Ihr Recht durchsetze!
Als Fachanwältin kämpfe ich für Ihren Fall – mit Erfahrung und Durchsetzungskraft!
So arbeite ich für Sie:
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Die Kosten im Überblick:
Mit Rechtsschutzversicherung:
Ohne Rechtsschutzversicherung:
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