Verkehrsrecht
Drei Beispiele aus meiner Anwaltspraxis

Verkehrsrecht Besipiele

Der Anruf aus dem Krankenhaus


Eine 51-jährige Apothekenmitarbeiterin ruft mich aus dem Krankenhaus an. Ein Autofahrer hat an einer Ampel das Rotlicht missachtet und ihren drei Jahre alten Kleinwagen gerammt. Bei dem Unfall hat sie einen Beckenbruch erlitten. Eine ihrer Sorgen: Sie weiß nicht, ob sie nach dem Unfall wieder arbeiten kann. Als PTA muss sie in der Apotheke stundenlang stehen.


Glücklicherweise hat sie den Brief der gegnerischen Versicherung nicht beantwortet. Diese hatte angeboten, die Regelung des Schadens in die Hand zu nehmen. Alles werde „unkompliziert, bequem und schnell“ geregelt. „Das klang unseriös“, sagt meine Mandantin. Zu Recht! Gehen Sie nie auf solche Angebote ein. Lassen Sie das Ihren Anwalt regeln. 



Bei unserem Erstgespräch übergibt meine Mandantin mir ihre Unterlagen von dem Unfall, beispielsweise Dokumente von der Polizei, den Brief der Versicherung, ein Gedächtnisprotokoll des Unfalls und ein paar Skizzen zum Hergang. 


Ich frage sie, ob sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Sie denkt nach – und erinnert sich vage an einen alten Vertrag. Ich erkläre ihr: Auch an ihre private Versicherung wird sie Ansprüche haben, falls sie ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Ansprüche vielleicht im fünfstelligen oder sechsstelligen Bereich.


An ihre private Unfallversicherung hätte sie ohne mein Nachfragen nicht gedacht, sagt sie. Jetzt müssen wir sorgfältig vorgehen. Wer Ansprüche an die Unfallversicherung anmeldet, muss viele Formalien und Fristen präzise einhalten. 



Dann gehe ich Punkt für Punkt mögliche Ansprüche an die gegnerische Haftpflichtversicherung durch. Zum Beispiel: Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Kosten für eine Haushaltshilfe während der ersten Wochen nach dem Unfall.


Auch fordere ich von der gegnerischen Versicherung Geld für den Nutzungsausfall des PKWs meiner Mandantin. Hinzu kommen die Kreditkosten, die für die Zwischenfinanzierung eines Ersatzwagens, den sich meine Mandantin anschaffen muss.


Allein diese Posten summieren sich auf einen fünfstelligen Betrag.


Was den Blechschaden betrifft: Wir beauftragen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Er begutachtet fachmännisch das beschädigte Auto. Sachverständige erkennen auch „versteckte“ Schäden, die Laien häufig übersehen – beispielsweise an verformbaren Autoteilen aus Kunststoff.


Die Kosten für den Sachverständigen (und auch für ihre Anwältin) trägt die gegnerische Versicherung. Das Auto wird mit Original-Ersatzteilen repariert. Die Versicherung muss auch den sogenannten „merkantilen Minderwert“ erstatten: Bei einem Weiterverkauf erzielt ein Unfallwagen auf dem Gebrauchtmarkt einen geringeren Wert. Diesen Verlust müssen Versicherungen tragen.



Während sich meine Mandantin von ihren Verletzungen erholt, erledige ich alles Weitere mit der gegnerischen Versicherung und ihrer privaten Unfallversicherung und Rentenversicherung. Bei der privaten Unfallversicherung erkämpfen wir Zahlungen wegen Teilinvalidität.


Unter dem Strich steht ihr ein sechsstelliger Eurobetrag an Schadensersatz zu. Wir setzen ihn in allen Punkten durch. Das Geld kann meine Mandantin nach dem Unfall gut gebrauchen.

Das drohende Fahrverbot


Ein 39-jähriger Außendienstmitarbeiter sitzt verzweifelt in meiner Kanzlei. Fünfzig km/h zu schnell am Ortseingang. Das drohende Fahrverbot könnte ihn seinen Job kosten. "Mit meinen schweren Warenmustern kann ich nicht auf die Bahn umsteigen", sagt der Vielfahrer.


Mein Mandant hat alles richtig gemacht: Nach Erhalt des Bescheids von den Behörden schweigt er und unternimmt nichts auf eigene Faust. Mein Merksatz für Mandanten in solchen Situationen: Schweigen ist der Goldstandard! 


Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen. Dies kann die Verteidigung durch den Fachanwalt erschweren.


Mit meinem Mandanten einige ich mich darauf, dass er (trotz des psychischen Drucks, den er spürt) nichts selbst unternimmt. Nur ich rede und schreibe für ihn!


Meine Strategie:

  • Sofortiger Einspruch gegen den Bescheid
  • Anforderung der Akteneinsicht
  • Prüfung aller Formalien: Messung, Bilder, technische Details

Aus solchen formalen Punkten ergeben sich häufig berechtigte Einwände gegen einen Bescheid. Dieses Mal werde ich aber nicht fündig. Formal ist alles in Ordnung.



Mein Mandant war klug. Wegen des Bescheids, den er von den Behörden bekommen hat, hat er nichts auf eigene Faust unternommen. Sehr gut! Mein Merksatz für Mandanten in solchen Situationen: Schweigen ist der Goldstandard! Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen. Dies kann eine eigentlich einfache Verteidigung durch den Fachanwalt erschweren.




Zunächst erhebe ich Einspruch gegen den Bescheid. Damit ist das Verfahren gestoppt. Dann verlange ich Akteneinsicht und fordere die Akte an.


Mein erster Blick gilt den Formalien: Erkenne ich Fehler etwa bei Eichung der Geräte, die bei der Radar-Messung eingesetzt wurden? Sind die Bilder wirklich verwertbar? Hat ein anderes Fahrzeug die Messung gestört?


Aus solchen formalen Punkten ergeben sich häufig berechtigte Einwände gegen einen Bescheid. Dieses Mal werde ich aber nicht fündig. Formal ist alles in Ordnung.


Also entwickle ich eine andere Strategie: Statt Fahrverbot eine höhere Geldstrafe. Meine Argumente: Existenzbedrohung, erschwerte Sichtverhältnisse, bisher unfallfreie 100.000 Kilometer pro Jahr.


Der Erfolg: Die Behörde stimmt zu. Mein Mandant zahlt mehr, behält aber seinen Führerschein - und damit seinen Job. Ein rettender Kompromiss, den nur ein erfahrener Anwalt erreichen kann.

Ein tragischer Unfall - und seine rechtliche Folgen


Mein Mandant - ein 35-jähriger Familienvater - steht unter Schock: Beim Abbiegen auf einer Landstraße hat er einen Motorradfahrer übersehen. Die Folgen sind schwer - der Motorradfahrer wird schwer verletzt.


Die Behörden ermitteln wegen fahrlässiger Körperverletzung.


Der erste richtige Schritt:


Mein Mandant erklärt mir: Der Motorradfahrer war für ihn nicht zu erkennen. Er ist bereits gebeten worden, bei der Polizeibehörde auszusagen. Den Termin lehnt er ab und gibt an, dass er zunächst mit seiner Anwältin sprechen will.  Ein schwerer, aber wichtiger Entschluss - trotz der quälenden Schuldgefühle.


Meine systematische Aufklärung:


  • Ich fordere die Akten an und prüfe sie.
  • Mein Mandant liefert ein Gedächtnisprotokoll und Handskizzen zum Unfallhergang.
  • Ich schaue mir die Unfallstelle persönlich an.

Die entscheidenden Fakten:


  • Ein Verkehrsschild verdeckt teilweise die Sicht
  • Die dunkelgrüne Kleidung des Motorradfahrers verschmilzt mit dem Waldhintergrund
  • Die tiefstehende Sonne blendete meinen Mandanten genau an der Unfallstelle

So tragisch der Fall ist - ich bezweifle, dass sich der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung halten lässt.


Wir holen ein wissenschaftliches Gutachten ein: Das Unfallrekonstruktionsgutachten bestätigt und untermauert meine Vermutungen. Auch zeigt sich, dass mein Mandant mit Sicherheit das Stoppschild beachtet hat – anders, als die Behörden annehmen.


Das Ergebnis:


Die Ermittlungen werden eingestellt. Mein Mandant kämpft mit bitteren Schuldgefühlen. Doch ihm bleibt eine Verurteilung und ein Eintrag ins Vorstrafenregister erspart.

Meine anderen Schwerpunkte

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Birgit Guyens
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