Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen

Verkehrsrecht Orndungswidrigkeiten und Strafsachen

Werden Ihnen Ordnungswidrigkeiten oder Strafsachen vorgeworfen, brauchen wir jetzt eines: Die Einsicht in Ihre Akte! Wir müssen wissen, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Dabei sehen wir, welche Beweise gegen Sie sprechen, aber auch für Sie. Darauf bauen wir die weitere Strategie auf, um eine Strafe zu mildern oder abzuwenden.

 

Diese Akteneinsicht, die ich für meine Klienten meistens als erstes durchsetze, bekommt aus gesetzlichen Gründen nur ein Anwalt. Nicht der Mandant.

 

Achten Sie jetzt besonders auf folgende Punkte:

 

  • Unternehmen Sie jetzt nichts auf eigene Faust! Unter emotionalem Druck wollen viele Mandanten die Vorwürfe schnell aus der Welt schaffen. Also die Sache bei Polizei oder Behörden selbst regeln. Geben Sie diesem (verständlichen) Drang nicht nach! Durch unbedachte Schritte kann man Fehler machen, die sich nicht wieder aus der Welt schaffen lassen.

 

  • Äußern Sie sich nicht zur Sache. Das macht Ihr Anwalt für Sie. Beantworten Sie selbst keine E-Mails oder Briefe. Unterzeichnen Sie keine Abmachungen oder gar Schuldeingeständnisse. Vereinbaren Sie nichts mit der gegnerischen Versicherung. Sprechen Sie nicht mit Behörden oder Polizei. Sie haben das Recht zu schweigen!

 

  • Seien Sie vorsichtig bei Rechtstipps oder Musterbriefen aus dem Internet.  Viele meiner Mandanten versuchen im Internet Informationen zu finden. Doch viele der Infos sind veraltet, falsch, lückenhaft – oder sie passen nicht zu Ihrem Fall. Oft nur Zeitverschwendung – und ein Wechselbad der Gefühle. Denn die Sorgen werden bei der Internetrecherche meistens größer als kleiner.

 


Fall Beispiele

Unverschuldet in Unfall verwickelt.
Meine Mandantin ruft mich aus dem Krankenhaus an. Ein Autofahrer hat an einer Ampel das Rotlicht missachtet. Er hat sie in ihrem drei Jahre alten Kleinwagen gerammt. Bei dem Unfall hat sie einen Beckenbruch erlitten.
Lesen Sie hier, wie ich meiner Mandantin zu ihrem Recht verhelfe – und ihr zu vielen tausend Euro Schadenersatz verhelfe.
Geblitzt! Die Radarfalle am Ortseingang
Ein 39-jähriger Außendienstmitarbeiter ist am Ortseingang in die Radarfalle geraten Fünfzig Stundenkilometer zu schnell. Die Geldstrafe ist saftig, doch das Fahrverbot könnte ihn seinen Beruf kosten.
Lesen Sie hier, wie ich vorgehen – und wie mein Mandant seinen Führerschein doch behalten darf.
Der tragische Unfall
Ein 35-jähriger Familienvater hat beim Abbiegen auf einer Landstrasse einen Motorradfahrer übersehen. Bei dem Unfall starb der Motorradfah-rer. Mein Mandant versichert mir: Der Motorradfahrer war für ihn nicht zu erkennen gewesen.
Lesen Sie hier, wie ich für meinen Mandanten eine Verteidigungsstrategie entwickelt – und wie die Klage für ihn ausgeht.

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