Schwere Krankheit und Unfallverletzungen werfen das normale Leben aus dem Gleis. Schlimmer noch, wenn Behandlungsfehler in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegestationen dazukommen.
Ärzte, denen Patienten vertrauen, stellen falsche Diagnosen, erkennen Krankheiten nicht, machen im OP-Saal schwere Fehler oder verwechseln Medikamente.
Für Patienten haben diese Fehler schlimme Folgen. Die Rückkehr in ein normales Leben ist häufig schwierig, manchmal unmöglich. Schmerzen, Angst und Trauer gehören vielfach zum Alltag.
Hinzu kommt: Viele geschädigte Patienten und Angehörige fühlen sich machtlos. Sie werden vielfach nicht ernstgenommen mit ihrem Bedürfnis nach Aufklärung: Wie konnte es zu den Fehlern kommen? Ärzte schweigen. Krankenhäuser mauern. Versicherungen stellen sich quer.
Nach ärztlichen Kunstfehlern durchleben Sie als Betroffene schwierige Wochen und Monate. Als Anwältin will ich, dass Sie besser durch diese Zeit kommen – indem Sie das bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht. Aufklärung. Unterstützung. Und die Wahrheit.
Ärztefehler vermutet? Diese sechs Punkte sollten Sie jetzt beachten!
Machen Sie alles richtig, wenn Sie ärztliche Kunstfehler vermuten. Vermeiden Sie alles, was Ihren Rechtsgegnern Vorteile verschafft.
Diese sechs Punkte sind wichtig für Sie - lesen Sie mehr
Ist Ihr Anliegen dabei? Die vielen Fehler von Medizinern, Pflege und Versicherungen
Ärztlich Kunstfehler treten fast täglich auf. Ob
fehlerhafte Operationen, Medikamente, Diagnosen oder Probleme mit Versicherungen.
Lesen Sie hier, von welchen sechs Fehlern ich in meiner Anwaltspraxis besonders häufig höre.
Bei unserem ersten Gespräch schätze ich Ihre Chancen auf Aufklärung, Schadensersatz und Schmerzensgeld ein. Ich gebe verständliche und fachlich sichere Auskunft über Risiken und Erfolgsaussichten.
In unserem Erstgespräch finden Sie Orientierung. Sie bekommen Antworten auf Ihre Fragen. Danach haben Sie eine fundierte Basis für Ihre weiteren Entscheidungen. Dies bringt Ihnen Sicherheit - und ein beruhigendes Gefühl in Ihrer schwierigen Zeit.
Das Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts weiter! Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten. Haben Sie keinen Rechtsschutz, kostet das Erstgespräch höchstens 226,10 Euro (gesetzlich gedeckelt!).