Eine komplette OP-Zange im Bauch des Patienten vergessen – so etwas hört man immer wieder. Doch solche haarsträubenden Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Ärztliche Kunstfehler treten fast täglich auf. Was ich in meiner Anwaltspraxis häufig höre:
1. Mediziner führen Operationen falsch durch - besonders etwa in der Herz- und Organchirurgie, in der Orthopädie oder bei Schönheitsoperationen.
2. Pflegekräfte verwechseln Medikamente auf der Station – oder Mediziner verordnen Medikamente falsch. Auch solche Fehler etwa bei Infusionen und Tabletten können dramatische Folgen haben.
3. Ärztliche Diagnosen sind fehlerhaft, oder sie kommen zu spät. Krankheiten werden aus Unachtsamkeit nicht rechtzeitig erkannt und behandelt – was die Krankheiten im Extremfall unheilbar macht.
4. Ärztliche Aufklärung: Ärzte klären Patienten unzureichend über die Chancen und Risiken der Behandlung auf. Sie beraten nicht zu alternativen Therapiewegen.
5. Krankenkassen und Versicherungen weisen berechtigte Patientenansprüche ab. Sie verweigern die Erstattung notwendiger Behandlungen und Hilfsmittel.
6. Rechtsschutzversicherungen wimmeln Kunden bei Medizinrechtsfällen ab – häufig mit fadenscheinigen Argumenten und falschen Auskünften. Dieses Abwimmeln ist unzulässig (und deshalb empfehle ich meinen Klienten, mir die Korrespondenz mit dem Rechtsschutz zu überlassen)
Vier Gründe, weshalb sich der Kampf lohnt - Die wenigsten meiner Klienten wollen medizinisches Personal „bestrafen“. Wörter wie „Rache“ oder „Sühne“ höre ich sehr selten. Die Gründe, weshalb Klienten gegen Ärzte und Krankenhäuser vorgehen, sind rational. Und menschlich gut nachvollziehbar. Lesen Sie hier, warum.