So übermächtig Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungen erscheinen - lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn Sie ärztliche Fehler vermuten! Was jetzt beachten sollen:
1. Handeln Sie zügig! Es geistern viele Halbwahrheiten über Kunstfehler durch die Welt. Ignorieren Sie das, was man Ihnen vom Hörensagen her erzählt. Holen Sie anwaltliche Hilfe so schnell es geht.
Als Ihre Anwältin gebe ich Ihren Rechtsgegnern keine Zeit, Verteidigungslinien aufzubauen. Das ist wichtig! Ich habe bereits erlebt, dass Krankenakten nachträglich manipuliert wurden. Dem schieben wir gemeinsam durch zügiges Handeln einen Riegel vor!
2. Gehen Sie nicht auf eigene Faust vor! Medizinrechtfälle sind meistens schwierig - und mit ihren Fallstricken für Laien kaum zu überblicken. Ein Beispiel: Krankenhäuser geben selten Krankenakten heraus, wenn Laien diese anfordern. Anders bei einer Fachanwältin. Sie hat ein geschultes Auge. Auffälligkeiten in den Akten erkennt sie sofort. Dies wissen die Krankenhäuser. Dies ist ein Grund, weshalb sie bei Anwälten deutlich vorsichtiger sind und oftmals nicht die Akten vollständig bereitstellen.
3. Sammeln Sie Unterlagen! Stellen Sie alle Papiere zu Ihrem Fall zusammen, die Sie haben: etwa Aufklärungsbögen von Krankenhäusern, Entlassbriefe, Rezeptkopien oder Quittungen. Fotografieren Sie Verletzungen, OP-Wunden, Verbände und Medikamente. Jedes Detail kann später helfen, Ihre Ansprüche zu belegen.
4. Notieren Sie zeitnah alles, an das Sie sich erinnern. Halten Sie möglichst lückenlos fest, mit welchem Arzt oder Pfleger Sie gesprochen haben. Was genau haben Sie mit wem vor der Behandlung vereinbart? Was hat Ihnen wer gesagt? Was ist danach geschehen? Je früher Sie solche Details notieren, desto besser können Sie sich erinnern!
5. Befragen Sie Zeugen, zum Beispiel Ihre Angehörige, Ihre Zimmernachbarn oder Ihre Besucher im Krankenhaus. An was können sich Ihre Familienmitglieder, Besucher oder andere Zeugen erinnern? Auch hier gilt: Schreiben Sie alles auf. Dies gilt auch für Adressen und Telefonnummern von Zeugen, die Sie wenig kennen - etwa Patienten, mit denen Sie Ihr Krankenzimmer geteilt haben.
6. Machen Sie jetzt den ersten Schritt: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit mir!
Bei unserem ersten Gespräch schätze ich Ihre Chancen auf Aufklärung, Schadensersatz und Schmerzensgeld ein. Ich gebe verständliche und fachlich sichere Auskunft über Risiken und Erfolgsaussichten.
Das Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts weiter! Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten. Haben Sie keinen Rechtsschutz, kostet das Erstgespräch höchstens 226,10 Euro (gesetzlich gedeckelt!).