Fachanwältin für Verkehrsrecht seit 2006

Geldbußen & Unfallschaden: Wie ich für Ihr Recht kämpfe

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – das Rotlicht übersehen, zu schnell gefahren oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Wichtig ist jetzt, wie klug Sie die nächsten Schritte setzen. Genau dabei bin ich an Ihrer Seite.

Unfallschaden im Verkehrsrecht

Meine Leistungen

Womit ich Ihnen im Verkehrsrecht helfe

Viele unterschätzen die Folgen: „Nur ein Monat Fahrverbot, das überbrücke ich mit Urlaub." Doch das erste Fahrverbot wird dauerhaft in Flensburg registriert. Lassen Sie auch scheinbar milde Strafen anwaltlich prüfen – je früher Sie reagieren, desto besser Ihre Chancen.

  • Bußgeldbescheide prüfen und anfechten
  • Fahrverbote abwenden oder mildern
  • Punkteeinträge in Flensburg verhindern
  • Führerschein & Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Alkohol am Steuer, Unfallflucht, Ordnungswidrigkeiten
  • Unfallschadenregulierung gegen die gegnerische Versicherung
  • Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Nutzungsausfall & merkantiler Minderwert
Rechtsanwältin Birgit Guyens begutachtet einen Fahrzeugschaden

Was Sie jetzt wissen sollten

Unverschuldet in einen Unfall verwickelt?

Vorsicht bei schnellen Angeboten

Die gegnerische Versicherung meldet sich meist sofort und verspricht eine „unkomplizierte" Abwicklung. Diese Angebote liegen oft deutlich unter dem, was Ihnen zusteht.

Unterschreiben Sie nichts vorschnell

Lassen Sie mich Ihre Ansprüche prüfen. Ich sorge dafür, dass Sie die Entschädigung bekommen, die Ihnen wirklich zusteht – auf den Euro genau.

Bei Post von der Behörde: Schweigen ist Gold

Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen. Überlassen Sie die Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen Ihrer Fachanwältin.

Mehr, als Sie vielleicht denken

Was Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zusteht

Viele lassen sich Ansprüche in Höhe von tausend Euro und mehr entgehen, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Einige Beispiele:

Reparatur mit Neuteilen

Ihr Auto wird mit fabrikneuen Ersatzteilen repariert – nicht mit gebrauchten Teilen, wie viele Versicherungen „meinen".

Schmerzensgeld

Auch für Verletzungen wie Schleudertraumata, die von der Gegenseite gerne heruntergespielt werden.

Verdienstausfall

Inklusive aller Zulagen, etwa für Nachtschichten. Ähnliches gilt für Rentenansprüche.

Fahrt- & Mietwagenkosten

Während Ihr Auto repariert wird – selbst dann, wenn Sie sich ein Fahrzeug in der Familie leihen.

Hilfe im Haushalt

Wer verletzt ist, kann den Haushalt oft nicht führen. Sie haben Anspruch auf bezahlte Hilfe – hilft die Familie, setze ich vielfach Pauschalen durch.

Sachverständiger, Anwalt & Kreditkosten

Die Kosten für Ihren eigenen Sachverständigen und Ihre Anwältin trägt die gegnerische Versicherung – ebenso Kreditkosten, etwa für die Finanzierung eines Ersatzwagens.

Ordnungswidrigkeiten & Strafsachen

Post von Polizei oder Behörde? So gehen wir vor

Zuerst setze ich für Sie die Akteneinsicht durch – die aus gesetzlichen Gründen nur ein Anwalt erhält, nicht der Mandant. So sehen wir, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweise für und gegen Sie sprechen. Darauf baue ich Ihre Strategie auf.

  1. Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust

    Unter emotionalem Druck wollen viele die Sache schnell selbst regeln. Unbedachte Schritte führen zu Fehlern, die sich später nicht mehr aus der Welt schaffen lassen.

  2. Äußern Sie sich nicht zur Sache – Sie haben das Recht zu schweigen

    Beantworten Sie keine E-Mails oder Briefe, unterschreiben Sie keine Abmachungen oder Schuldeingeständnisse, vereinbaren Sie nichts mit der gegnerischen Versicherung. Das übernehme ich für Sie.

  3. Vorsicht bei Rechtstipps und Musterbriefen aus dem Internet

    Vieles im Netz ist veraltet, falsch oder passt nicht zu Ihrem Fall – oft nur Zeitverschwendung, die die Sorgen eher größer macht.

Aus meiner Anwaltspraxis

Drei Beispiele

Namen und Details sind anonymisiert – die Fälle zeigen, wie ich vorgehe.

Der Anruf aus dem Krankenhaus

Eine 51-jährige Apothekenmitarbeiterin ruft mich aus dem Krankenhaus an. Ein Autofahrer hat an einer Ampel das Rotlicht missachtet und ihren Kleinwagen gerammt – sie erlitt einen Beckenbruch. Den Brief der gegnerischen Versicherung hatte sie glücklicherweise nicht beantwortet.

Ich prüfe Punkt für Punkt ihre Ansprüche: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Nutzungsausfall des PKW, Kreditkosten für einen Ersatzwagen. Einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftrage ich für das Gutachten – auch den „merkantilen Minderwert" muss die Versicherung ersetzen. Zusätzlich melde ich Ansprüche an ihre fast vergessene private Unfallversicherung an.

Ergebnis: Unter dem Strich ein sechsstelliger Schadensersatz – in allen Punkten durchgesetzt.

Das drohende Fahrverbot

Ein 39-jähriger Außendienstmitarbeiter – 50 km/h zu schnell am Ortseingang. Das drohende Fahrverbot könnte ihn seinen Job kosten. Er hat alles richtig gemacht und nach dem Bescheid nichts auf eigene Faust unternommen.

Ich lege Einspruch ein, fordere Akteneinsicht und prüfe alle Formalien – Eichung der Messgeräte, Verwertbarkeit der Bilder, mögliche Störungen. Diesmal ist formal alles in Ordnung. Also entwickle ich eine andere Strategie: höhere Geldstrafe statt Fahrverbot, begründet mit Existenzbedrohung und 100.000 unfallfreien Kilometern pro Jahr.

Ergebnis: Die Behörde stimmt zu. Er zahlt mehr, behält aber Führerschein – und Job.

Ein tragischer Unfall – und seine rechtlichen Folgen

Ein 35-jähriger Familienvater übersieht beim Abbiegen einen Motorradfahrer, der schwer verletzt wird. Die Behörden ermitteln wegen fahrlässiger Körperverletzung. Den Aussagetermin bei der Polizei lehnt er zunächst ab – er will erst mit seiner Anwältin sprechen.

  • Ich fordere die Akten an und sehe mir die Unfallstelle persönlich an.
  • Ein Verkehrsschild verdeckte teils die Sicht; die dunkelgrüne Kleidung des Motorradfahrers verschmolz mit dem Waldhintergrund; die tiefstehende Sonne blendete genau an der Unfallstelle.
  • Ein Unfallrekonstruktionsgutachten bestätigt meine Vermutungen.
Ergebnis: Die Ermittlungen werden eingestellt – eine Verurteilung und ein Eintrag ins Vorstrafenregister bleiben ihm erspart.

Ihr erster Schritt: das Erstgespräch

Sie erhalten eine professionelle Beurteilung Ihres Falls, kennen die Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte. Rechtsschutzversichert? Dann für Sie kostenfrei. Sonst höchstens 226,10 €.

02842 - 90 81 78

Meine weiteren Rechtsgebiete