Vorsicht bei schnellen Angeboten
Die gegnerische Versicherung meldet sich meist sofort und verspricht eine „unkomplizierte" Abwicklung. Diese Angebote liegen oft deutlich unter dem, was Ihnen zusteht.
Fachanwältin für Verkehrsrecht seit 2006
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – das Rotlicht übersehen, zu schnell gefahren oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Wichtig ist jetzt, wie klug Sie die nächsten Schritte setzen. Genau dabei bin ich an Ihrer Seite.
Meine Leistungen
Viele unterschätzen die Folgen: „Nur ein Monat Fahrverbot, das überbrücke ich mit Urlaub." Doch das erste Fahrverbot wird dauerhaft in Flensburg registriert. Lassen Sie auch scheinbar milde Strafen anwaltlich prüfen – je früher Sie reagieren, desto besser Ihre Chancen.
Was Sie jetzt wissen sollten
Die gegnerische Versicherung meldet sich meist sofort und verspricht eine „unkomplizierte" Abwicklung. Diese Angebote liegen oft deutlich unter dem, was Ihnen zusteht.
Lassen Sie mich Ihre Ansprüche prüfen. Ich sorge dafür, dass Sie die Entschädigung bekommen, die Ihnen wirklich zusteht – auf den Euro genau.
Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen. Überlassen Sie die Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen Ihrer Fachanwältin.
Mehr, als Sie vielleicht denken
Viele lassen sich Ansprüche in Höhe von tausend Euro und mehr entgehen, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Einige Beispiele:
Ihr Auto wird mit fabrikneuen Ersatzteilen repariert – nicht mit gebrauchten Teilen, wie viele Versicherungen „meinen".
Auch für Verletzungen wie Schleudertraumata, die von der Gegenseite gerne heruntergespielt werden.
Inklusive aller Zulagen, etwa für Nachtschichten. Ähnliches gilt für Rentenansprüche.
Während Ihr Auto repariert wird – selbst dann, wenn Sie sich ein Fahrzeug in der Familie leihen.
Wer verletzt ist, kann den Haushalt oft nicht führen. Sie haben Anspruch auf bezahlte Hilfe – hilft die Familie, setze ich vielfach Pauschalen durch.
Die Kosten für Ihren eigenen Sachverständigen und Ihre Anwältin trägt die gegnerische Versicherung – ebenso Kreditkosten, etwa für die Finanzierung eines Ersatzwagens.
Ordnungswidrigkeiten & Strafsachen
Zuerst setze ich für Sie die Akteneinsicht durch – die aus gesetzlichen Gründen nur ein Anwalt erhält, nicht der Mandant. So sehen wir, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweise für und gegen Sie sprechen. Darauf baue ich Ihre Strategie auf.
Unter emotionalem Druck wollen viele die Sache schnell selbst regeln. Unbedachte Schritte führen zu Fehlern, die sich später nicht mehr aus der Welt schaffen lassen.
Beantworten Sie keine E-Mails oder Briefe, unterschreiben Sie keine Abmachungen oder Schuldeingeständnisse, vereinbaren Sie nichts mit der gegnerischen Versicherung. Das übernehme ich für Sie.
Vieles im Netz ist veraltet, falsch oder passt nicht zu Ihrem Fall – oft nur Zeitverschwendung, die die Sorgen eher größer macht.
Aus meiner Anwaltspraxis
Namen und Details sind anonymisiert – die Fälle zeigen, wie ich vorgehe.
Eine 51-jährige Apothekenmitarbeiterin ruft mich aus dem Krankenhaus an. Ein Autofahrer hat an einer Ampel das Rotlicht missachtet und ihren Kleinwagen gerammt – sie erlitt einen Beckenbruch. Den Brief der gegnerischen Versicherung hatte sie glücklicherweise nicht beantwortet.
Ich prüfe Punkt für Punkt ihre Ansprüche: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Nutzungsausfall des PKW, Kreditkosten für einen Ersatzwagen. Einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftrage ich für das Gutachten – auch den „merkantilen Minderwert" muss die Versicherung ersetzen. Zusätzlich melde ich Ansprüche an ihre fast vergessene private Unfallversicherung an.
Ein 39-jähriger Außendienstmitarbeiter – 50 km/h zu schnell am Ortseingang. Das drohende Fahrverbot könnte ihn seinen Job kosten. Er hat alles richtig gemacht und nach dem Bescheid nichts auf eigene Faust unternommen.
Ich lege Einspruch ein, fordere Akteneinsicht und prüfe alle Formalien – Eichung der Messgeräte, Verwertbarkeit der Bilder, mögliche Störungen. Diesmal ist formal alles in Ordnung. Also entwickle ich eine andere Strategie: höhere Geldstrafe statt Fahrverbot, begründet mit Existenzbedrohung und 100.000 unfallfreien Kilometern pro Jahr.
Ein 35-jähriger Familienvater übersieht beim Abbiegen einen Motorradfahrer, der schwer verletzt wird. Die Behörden ermitteln wegen fahrlässiger Körperverletzung. Den Aussagetermin bei der Polizei lehnt er zunächst ab – er will erst mit seiner Anwältin sprechen.
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