Fachanwältin für Medizinrecht seit 2016 · Patientenanwältin

Ärztefehler, Krankenhäuser & Versicherungen: Ich stehe Ihnen zur Seite

Ärztliche Kunstfehler haben schwere Folgen. Ärzte und Kliniken umgeben sich oft mit einer Mauer des Schweigens, Versicherungen stellen sich quer. Ich will, dass Sie das bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht: Aufklärung, Unterstützung und die Wahrheit.

Medizinrecht und Arzthaftung

Meine Leistungen

Womit ich Ihnen im Medizinrecht helfe

Patient im Krankenhausbett – Medizinrecht und Arzthaftung

Falsche Diagnosen, nicht erkannte Erkrankungen, Fehler im OP-Saal oder verwechselte Medikamente – für Patientinnen und Patienten haben ärztliche Kunstfehler schlimme Folgen. Als Fachanwältin habe ich ein geschultes Auge für Auffälligkeiten in Patientenakten.

  • Behandlungs- und ärztliche Kunstfehler
  • Fehldiagnosen & nicht erkannte Erkrankungen
  • Fehler bei Operationen und Medikamenten
  • Arzthaftung & Patientenrechte
  • Schmerzensgeld & Schadensersatz durchsetzen
  • Auseinandersetzung mit Kliniken und Versicherungen
  • Ärztliches Berufsrecht & Praxis-Verträge

Ist Ihr Anliegen dabei?

Typische Fehler von Medizinern, Pflege und Versicherungen

Ein vergessenes Instrument im Bauch ist nur die Spitze des Eisbergs. Was ich in meiner Praxis häufig höre:

Fehler bei Operationen

Besonders in der Herz- und Organchirurgie, der Orthopädie oder bei Schönheitsoperationen.

Medikamentenfehler

Pflegekräfte verwechseln Medikamente, Mediziner verordnen sie falsch – mit teils dramatischen Folgen bei Infusionen und Tabletten.

Fehldiagnosen

Diagnosen sind fehlerhaft oder kommen zu spät – Krankheiten werden nicht rechtzeitig erkannt, im Extremfall bis zur Unheilbarkeit.

Mangelhafte Aufklärung

Patienten werden unzureichend über Chancen und Risiken sowie über alternative Therapiewege aufgeklärt.

Kassen & Versicherungen

Krankenkassen und Versicherungen weisen berechtigte Ansprüche ab und verweigern notwendige Behandlungen und Hilfsmittel.

Rechtsschutz wimmelt ab

Rechtsschutzversicherungen wimmeln bei Medizinrechtsfällen häufig mit fadenscheinigen Argumenten ab – unzulässig. Überlassen Sie mir die Korrespondenz.

Weshalb sich der Kampf lohnt

Vier Gründe – rational und menschlich nachvollziehbar

Die wenigsten meiner Klienten wollen medizinisches Personal „bestrafen". Es geht um etwas anderes:

  1. 1

    Entschädigung

    Der Kunstfehler bringt oft finanziellen Schaden – Umbau von Haus und Auto, Rente, Haushaltshilfe. Dieser Schaden muss auf den Cent genau erstattet werden.

  2. 2

    Endlich gehört werden

    Ärzte, Kliniken und Versicherungen kooperieren häufig erst, wenn eine Anwältin im Spiel ist. „Ich will ernstgenommen werden", sagen viele Geschädigte.

  3. 3

    Aufklärung

    Was ist wirklich geschehen – Schicksal oder Schlamperei? Das zu wissen hilft, mit dem Erlebten abzuschließen.

  4. 4

    Transparenz

    Ein Kunstfehler lässt sich nicht rückgängig machen. Aber wir können daraus lernen – damit er anderen künftig erspart bleibt.

Vermuten Sie einen Ärztefehler?

Sechs Punkte, die Sie jetzt beachten sollten

  1. Handeln Sie zügig

    Holen Sie so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe. So geben wir der Gegenseite keine Zeit, Verteidigungslinien aufzubauen – oder Krankenakten nachträglich zu ergänzen.

  2. Gehen Sie nicht auf eigene Faust vor

    Krankenhäuser geben Laien selten vollständige Akten heraus. Einer Fachanwältin gegenüber sind sie deutlich vorsichtiger und sorgfältiger.

  3. Sammeln Sie Unterlagen

    Aufklärungsbögen, Entlassbriefe, Rezeptkopien, Quittungen. Fotografieren Sie Verletzungen, OP-Wunden, Verbände und Medikamente. Jedes Detail kann Ihre Ansprüche belegen.

  4. Notieren Sie zeitnah alles

    Mit wem haben Sie wann gesprochen? Was wurde vor der Behandlung vereinbart, was danach gesagt? Je früher Sie es festhalten, desto besser erinnern Sie sich.

  5. Befragen Sie Zeugen

    Angehörige, Zimmernachbarn, Besucher. Schreiben Sie auf, woran sie sich erinnern – inklusive Adressen und Telefonnummern.

  6. Machen Sie den ersten Schritt

    Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Ich schätze Ihre Chancen auf Aufklärung, Schadensersatz und Schmerzensgeld ein – verständlich und fachlich sicher.

Aus meiner Anwaltskanzlei

Drei Beispiele

Namen und Details sind anonymisiert.

Das vergessene Bauchtuch

Bei einem Kaiserschnitt vergaß das OP-Team ein Bauchtuch im Körper meiner Klientin. Darum herum entwickelte sich ein 25 Kilogramm schwerer Tumor, der in einer zweiten Operation unter Lebensgefahr entfernt werden musste. Ursache: eine geschlampte Zählkontrolle im OP-Saal.

Ich fordere sofort die Patientenakten an und prüfe sie. Der Fehler wird schnell aufgedeckt und gutachterlich bestätigt. Ich melde die Ansprüche beim Krankenhaus an und reiche Klage beim Landgericht ein.

Ergebnis: Zwei Ärzte werden wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt; für meine Klientin erstreite ich einen fast sechsstelligen Schadensersatz.

Querschnittsgelähmt nach dem Unfall

Mein Mandant war unverschuldet in einen Unfall verwickelt; die Wirbelsäulenverletzung schien heilbar. Doch die Mediziner übersahen lose Knochensplitter nahe dem Rückenmark – die Folge: eine dauerhafte Querschnittslähmung.

Bei einem unverschuldeten Unfall kommt die gegnerische KFZ-Versicherung auch für medizinische Kunstfehler auf. Der Fehler war in der Krankenakte offensichtlich – es brauchte nicht einmal einen Gutachter. Wir einigen uns außergerichtlich: behindertengerechter Umbau von Wohnung und Auto, Rentenansprüche, Pflege, Hilfsmittel, Schmerzensgeld.

Ergebnis: Ein hoher sechsstelliger Vergleichsbetrag.

Ein Rollstuhl für ein besseres Leben

Nach dem Umzug in eine neue Wohnung brauchte meine seit ihrer Jugend querschnittsgelähmte Mandantin einen schlankeren Rollstuhl. Die Krankenkasse verweigerte das Hilfsmittel für rund 25.000 Euro.

Ich lege detailliert dar, weshalb der Rollstuhl medizinisch erforderlich ist, wie sich ihr Handicap im Alltag auswirkt und welche Sonderfunktionen nötig sind. Monatelang lehnt die Kasse ab – bis wir entschlossen eine Klage anstreben.

Ergebnis: Die Krankenkasse genehmigt den neuen Rollstuhl.

Ihr erster Schritt: das Erstgespräch

Sie bekommen eine klare Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und der Erfolgsaussichten. Das Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts. Rechtsschutzversichert? Dann kostenfrei. Sonst höchstens 226,10 €.

02842 - 90 81 78

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