Fehler bei Operationen
Besonders in der Herz- und Organchirurgie, der Orthopädie oder bei Schönheitsoperationen.
Fachanwältin für Medizinrecht seit 2016 · Patientenanwältin
Ärztliche Kunstfehler haben schwere Folgen. Ärzte und Kliniken umgeben sich oft mit einer Mauer des Schweigens, Versicherungen stellen sich quer. Ich will, dass Sie das bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht: Aufklärung, Unterstützung und die Wahrheit.
Meine Leistungen
Falsche Diagnosen, nicht erkannte Erkrankungen, Fehler im OP-Saal oder verwechselte Medikamente – für Patientinnen und Patienten haben ärztliche Kunstfehler schlimme Folgen. Als Fachanwältin habe ich ein geschultes Auge für Auffälligkeiten in Patientenakten.
Ist Ihr Anliegen dabei?
Ein vergessenes Instrument im Bauch ist nur die Spitze des Eisbergs. Was ich in meiner Praxis häufig höre:
Besonders in der Herz- und Organchirurgie, der Orthopädie oder bei Schönheitsoperationen.
Pflegekräfte verwechseln Medikamente, Mediziner verordnen sie falsch – mit teils dramatischen Folgen bei Infusionen und Tabletten.
Diagnosen sind fehlerhaft oder kommen zu spät – Krankheiten werden nicht rechtzeitig erkannt, im Extremfall bis zur Unheilbarkeit.
Patienten werden unzureichend über Chancen und Risiken sowie über alternative Therapiewege aufgeklärt.
Krankenkassen und Versicherungen weisen berechtigte Ansprüche ab und verweigern notwendige Behandlungen und Hilfsmittel.
Rechtsschutzversicherungen wimmeln bei Medizinrechtsfällen häufig mit fadenscheinigen Argumenten ab – unzulässig. Überlassen Sie mir die Korrespondenz.
Weshalb sich der Kampf lohnt
Die wenigsten meiner Klienten wollen medizinisches Personal „bestrafen". Es geht um etwas anderes:
Der Kunstfehler bringt oft finanziellen Schaden – Umbau von Haus und Auto, Rente, Haushaltshilfe. Dieser Schaden muss auf den Cent genau erstattet werden.
Ärzte, Kliniken und Versicherungen kooperieren häufig erst, wenn eine Anwältin im Spiel ist. „Ich will ernstgenommen werden", sagen viele Geschädigte.
Was ist wirklich geschehen – Schicksal oder Schlamperei? Das zu wissen hilft, mit dem Erlebten abzuschließen.
Ein Kunstfehler lässt sich nicht rückgängig machen. Aber wir können daraus lernen – damit er anderen künftig erspart bleibt.
Vermuten Sie einen Ärztefehler?
Holen Sie so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe. So geben wir der Gegenseite keine Zeit, Verteidigungslinien aufzubauen – oder Krankenakten nachträglich zu ergänzen.
Krankenhäuser geben Laien selten vollständige Akten heraus. Einer Fachanwältin gegenüber sind sie deutlich vorsichtiger und sorgfältiger.
Aufklärungsbögen, Entlassbriefe, Rezeptkopien, Quittungen. Fotografieren Sie Verletzungen, OP-Wunden, Verbände und Medikamente. Jedes Detail kann Ihre Ansprüche belegen.
Mit wem haben Sie wann gesprochen? Was wurde vor der Behandlung vereinbart, was danach gesagt? Je früher Sie es festhalten, desto besser erinnern Sie sich.
Angehörige, Zimmernachbarn, Besucher. Schreiben Sie auf, woran sie sich erinnern – inklusive Adressen und Telefonnummern.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Ich schätze Ihre Chancen auf Aufklärung, Schadensersatz und Schmerzensgeld ein – verständlich und fachlich sicher.
Aus meiner Anwaltskanzlei
Namen und Details sind anonymisiert.
Bei einem Kaiserschnitt vergaß das OP-Team ein Bauchtuch im Körper meiner Klientin. Darum herum entwickelte sich ein 25 Kilogramm schwerer Tumor, der in einer zweiten Operation unter Lebensgefahr entfernt werden musste. Ursache: eine geschlampte Zählkontrolle im OP-Saal.
Ich fordere sofort die Patientenakten an und prüfe sie. Der Fehler wird schnell aufgedeckt und gutachterlich bestätigt. Ich melde die Ansprüche beim Krankenhaus an und reiche Klage beim Landgericht ein.
Mein Mandant war unverschuldet in einen Unfall verwickelt; die Wirbelsäulenverletzung schien heilbar. Doch die Mediziner übersahen lose Knochensplitter nahe dem Rückenmark – die Folge: eine dauerhafte Querschnittslähmung.
Bei einem unverschuldeten Unfall kommt die gegnerische KFZ-Versicherung auch für medizinische Kunstfehler auf. Der Fehler war in der Krankenakte offensichtlich – es brauchte nicht einmal einen Gutachter. Wir einigen uns außergerichtlich: behindertengerechter Umbau von Wohnung und Auto, Rentenansprüche, Pflege, Hilfsmittel, Schmerzensgeld.
Nach dem Umzug in eine neue Wohnung brauchte meine seit ihrer Jugend querschnittsgelähmte Mandantin einen schlankeren Rollstuhl. Die Krankenkasse verweigerte das Hilfsmittel für rund 25.000 Euro.
Ich lege detailliert dar, weshalb der Rollstuhl medizinisch erforderlich ist, wie sich ihr Handicap im Alltag auswirkt und welche Sonderfunktionen nötig sind. Monatelang lehnt die Kasse ab – bis wir entschlossen eine Klage anstreben.
Sie bekommen eine klare Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und der Erfolgsaussichten. Das Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts. Rechtsschutzversichert? Dann kostenfrei. Sonst höchstens 226,10 €.
Bußgeld, Fahrverbot, Unfallschaden.
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