Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
Soweit Sie aktuell nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe, in gerichtlichen Verfahren Prozeßkostenhilfe beantragt werden.
Dazu müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.